Ihr Erbe kommt Ihrem ungeliebten Bruder zu, in der Familie entbrennt ein Erbschaftsstreit, Ihr Testament verschwindet auf mysteriöse Weise, es Streit um das Pflichtteil - was wie ein schlechter Krimi klingt, kommt in der Realität häufig vor. Ein Anwalt für Erbrecht vermittelt.
Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, Ihrem letzten Willen Geltung zu verschaffen. In diesem Sinne stehe ich Ihnen beispielsweise bei allen Fragen zu Ihrem Testament zur Seite. Andererseits vertrete ich Sie auch im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und mache Ihre Ansprüche gegenüber der Erbengemeinschaft geltend.
Wenden Sie sich bei diesen sowie allen anderen erbrechtlichen Fragestellungen gerne an mich. Unsere Kanzlei ist in Hagen im Bremischen, wir betreuen Mandanten im Großraum Bremen, Bremerhaven, im Landkreis Cuxhaven und Landkreis Osterholz.
Gerade im Bereich Erbrecht halten sich viele unwahre Gerüchte hartnäckig: Im Falle meines Todes erbt automatisch meine Ehefrau alles, ein handschriftliches Testament ist ungültig, ich kann meine ungeliebte Tochter komplett enterben, die Schulden des Verstorbenen gehen nicht auf mich über.
Gerade aufgrund solcher Rechtsirrtümer und da viele Personen sich verständlicherweise nicht gern mit dem eigenen Tod auseinandersetzen möchten, entsteht häufig ein Erbstreit, der Familienmitglieder und Freunde entzweien kann. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig detaillierte und juristisch einwandfreie Vorkehrungen zu treffen, am besten mit einem Anwalt für Erbrecht.
Dass im Zuge der gesetzlichen Erbfolge beispielsweise die Schwester des Verstorbenen als einzige Hinterbliebene dessen Erbe, welches nur aus einem Sparbetrag von 10.000 Euro besteht, antritt, macht Sinn und führt zur Zufriedenheit aller. In diesem Falle müssen Sie kein Testament aufsetzen.
Sind jedoch mehrere Erben im Spiel und besteht das Vermögen nicht nur aus einer bestimmten Geldsumme, sondern etwa auch aus Immobilien, einem Unternehmen oder wertvollen Gegenständen, so bietet es sich an, Ihren letzten Willen so genau wie möglich zu formulieren. Nur so können Sie gewährleisten, dass etwa Ihr langjähriger Freund nicht leer ausgeht. Mithilfe des "Berliner Testaments" können Sie zudem gemeinsam mit Ihrem Ehepartner festlegen, dass sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen möchten und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod beider Ehegatten das übrig gebliebene Vermögen erben.
Doch auch wenn ein Testament existiert, kann es zuweilen zu Unklarheiten kommen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der letzte Wille besagt, dass "mein Freund Paul unter anderem meinen Oldtimer erben soll". Soll Paul hier auch als Erbe eingesetzt werden? Oder handelt es sich um ein sogenanntes Vermächtnis, durch welches bestimmte Gegenstände vererbt werden können, ohne dass Paul jedoch Erbe des Verstorbenen wird? Wichtig wäre dies etwa für den "wirklichen" Erben, dessen Erbschaft durch das Vermächtnis des teuren Autos erheblich gemindert werden würde.
In solchen Fällen kann ein Fachanwalt für Erbrecht Ihnen bei der Formulierung Ihres Testaments und gegebenenfalls Vermächtnisses helfen, sodass klar erkennbar ist, wer Ihr Erbe antreten soll und wem Sie "nur" kostbaren Schmuck, Ihr Auto oder ein wertvolles Gemälde vermachen möchten.
Entsteht eine Erbengemeinschaft, etwa weil der Verstorbene zwei Kinder und seine Ehefrau hinterlässt, so müssen die Miterben das Vermögen des Verstorbenen gemeinsam verwalten, was beispielsweise bei zerstrittenen Geschwistern schwierig werden könnte, oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung gerecht untereinander aufteilen. Doch was ist "gerecht"? Können sich die Erben nicht einigen, so klärt ein Anwalt für Erbrecht zum Beispiel über die gesetzlichen Erbquoten auf und über die Möglichkeit, einen Erbauseinandersetzungsvertrag abzuschließen oder eine Erbteilungsklage einzureichen.
Oftmals muss nur eine faire Lösung etwa im Zuge einer Teilungsversteigerung oder Erbteilsübertragung gefunden werden. Als Ihr Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, einen objektiven Blickwinkel einzunehmen und mit Ihren Familienmitgliedern eine für alle Parteien akzeptable Entscheidung zu treffen.
Wer in einem Testament nicht bedacht wurde, kann eventuell dennoch Ansprüche nach dem Pflichtteilsrecht geltend machen, den sogenannten Pflichtteil. Oder wenn Sie ein Erbe ausschlagen wollen, muss das nicht zwangsläufig heißen, auch tatsächlich leer ausgehen zu müssen. Tatsächlich eröffnet das Pflichtteilsrecht Erben wie Erblassern zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Hierzu beraten wir Sie gern und umfassend.
Ob Sie nun einen Erbschaftsstreit in der Zukunft vermeiden oder als Erbe Ihre Ansprüche im Rahmen einer Erbauseinandersetzung geltend machen möchten, als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie zu allen erbrechtlichen Themen ausführlich. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch!
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