Testamentsvollstrecker - so sichern Sie Ihren letzten Willen gut ab

Wird mein Testament letztendlich wirklich so umgesetzt, wie ich es mir vorgestellt habe? Da Sie dies nach Ihrem Tod nicht mehr kontrollieren können, übernimmt dies ein Testamentsvollstrecker für Sie. Doch was macht dieser eigentlich genau?

Sie sind besorgt, dass Ihr letzter Wille nicht in Ihrem Sinne umgesetzt werden könnte oder haben Angst, dass sich die Erbengemeinschaft nach Ihrem Tod zerstreitet? Benennen Sie Rechtsanwalt Falk Scheibe-In-der-Stroth als Ihren Testamentsvollstrecker, sodass er Ihr Testament nach Ihren Wünschen umsetzt und die Erbteilung ohne Streitigkeiten verläuft.

Ihre Kinder streiten sich über den Verkauf des Familienanwesens, Ihr Hund ist im Tierheim gelandet, Ihr wertvolles Gemälde wurde verkauft, obwohl doch Ihr bester Freund es nach Ihrem Tode erhalten sollte? So hatten Sie sich das nicht vorgestellt? Benennen Sie in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker, damit Ihr letzter Wille auch wirklich nach Ihren Wünschen ausgeführt wird.

Was genau ist ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker ist ein vom Erblasser eingesetzter Treuhänder, der sicherstellt, dass der letzte Wille des Verstorbenen umgesetzt und abgewickelt wird. Im Zuge dessen hat er - auch abhängig vom Wunsch des Verfassers des Testaments - viele Aufgaben wie etwa die Verwaltung des Vermögens des Erblassers, das Erstellen des Nachlassverzeichnisses, die Vorantreibung der Erbteilung, die Kontrolle der Erfüllung von Auflagen, die Verteilung der Vermächtnisse, die Auszahlung von Pflichtteilsansprüchen, das Begleichen der Schulden des Verstorbenen, die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung uvm.

Wann und warum ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?

Zahlreiche Situationen sind für die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder Anordnung einer Testamentsvollstreckung denkbar. Nachfolgend sind nur einige Beispiele genannt. Wenden Sie sich für genauere Informationen bitte an unseren Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierten Testamentsvollstrecker Falk Scheibe-In der Stroth.

  • Sie möchten, dass Ihre Erben sich bei der Erbauseinandersetzung nicht unentwegt streiten, sondern dass eine geregelte Erbteilung erfolgt.
  • Sie möchten einen behinderten Verwandten (Behindertentestament) einsetzten und dabei sichergehen, dass dieser auch nach Ihrem Tod gut versorgt ist.
  • Ihr Erbe ist noch minderjährig und kann das Vermögen nicht selbst verwalten.
  • Sie möchten, dass Ihre im Testament beschriebenen Auflagen, beispielsweise bezüglich der Grabpflege oder der Pflege Ihrer Haustiere, Beachtung finden und umgesetzt werden
  • Sie möchten Ihre Firma an Ihr Kind vererben, das sich jedoch zunächst noch im Studium befindet und daher das Geschäft noch nicht vollumfänglich leiten kann.

Falk Scheibe-In-der-Stroth - Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker

Rechtsanwalt Falk Scheibe-In-der-Stroth ist nicht nur Fachanwalt für Erbrecht, er ist auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT www.agt-ev.de). In diesem Sinne kann er Sie zunächst vollumfänglich über die Gestaltung Ihres Testaments, die ansonsten eintretende gesetzliche Erfolge und weitere erbrechtliche Fragen informieren. Während dieser Beratungsgespräche können Sie zudem entscheiden, ob Sie Fachanwalt Scheibe-In-der-Stroth Ihr Vertrauen schenken und ihn als Ihren Treuhänder einsetzen wollen.

Wenn Sie zu einer erbrechtlichen Frage beraten werden möchten und gleichzeitig mit dem Gedanken spielen einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, dann sind Sie in unserer Kanzlei in Hagen im Bremischen bestens aufgehoben. Wir können Sie zu diesen und vielen weiteren Problemstellungen rund ums Erbrecht umfassend beraten. Bitte zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter
Amselweg 2
27628 Hagen im Bremischen

 

Telefon

04746 8051

 

Fax

04746 6399

 

E-Mail

info@kanzlei-in-hagen.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Scheibe-In der Stroth