Wird mein Testament letztendlich wirklich so umgesetzt, wie ich es mir vorgestellt habe? Da Sie dies nach Ihrem Tod nicht mehr kontrollieren können, übernimmt dies ein Testamentsvollstrecker für Sie. Doch was macht dieser eigentlich genau?
Sie sind besorgt, dass Ihr letzter Wille nicht in Ihrem Sinne umgesetzt werden könnte oder haben Angst, dass sich die Erbengemeinschaft nach Ihrem Tod zerstreitet? Benennen Sie Rechtsanwalt Falk Scheibe-In-der-Stroth als Ihren Testamentsvollstrecker, sodass er Ihr Testament nach Ihren Wünschen umsetzt und die Erbteilung ohne Streitigkeiten verläuft.
Ihre Kinder streiten sich über den Verkauf des Familienanwesens, Ihr Hund ist im Tierheim gelandet, Ihr wertvolles Gemälde wurde verkauft, obwohl doch Ihr bester Freund es nach Ihrem Tode erhalten sollte? So hatten Sie sich das nicht vorgestellt? Benennen Sie in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker, damit Ihr letzter Wille auch wirklich nach Ihren Wünschen ausgeführt wird.
Ein Testamentsvollstrecker ist ein vom Erblasser eingesetzter Treuhänder, der sicherstellt, dass der letzte Wille des Verstorbenen umgesetzt und abgewickelt wird. Im Zuge dessen hat er - auch abhängig vom Wunsch des Verfassers des Testaments - viele Aufgaben wie etwa die Verwaltung des Vermögens des Erblassers, das Erstellen des Nachlassverzeichnisses, die Vorantreibung der Erbteilung, die Kontrolle der Erfüllung von Auflagen, die Verteilung der Vermächtnisse, die Auszahlung von Pflichtteilsansprüchen, das Begleichen der Schulden des Verstorbenen, die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung uvm.
Zahlreiche Situationen sind für die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder Anordnung einer Testamentsvollstreckung denkbar. Nachfolgend sind nur einige Beispiele genannt. Wenden Sie sich für genauere Informationen bitte an unseren Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierten Testamentsvollstrecker Falk Scheibe-In der Stroth.
Rechtsanwalt Falk Scheibe-In-der-Stroth ist nicht nur Fachanwalt für Erbrecht, er ist auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT www.agt-ev.de). In diesem Sinne kann er Sie zunächst vollumfänglich über die Gestaltung Ihres Testaments, die ansonsten eintretende gesetzliche Erfolge und weitere erbrechtliche Fragen informieren. Während dieser Beratungsgespräche können Sie zudem entscheiden, ob Sie Fachanwalt Scheibe-In-der-Stroth Ihr Vertrauen schenken und ihn als Ihren Treuhänder einsetzen wollen.
Wenn Sie zu einer erbrechtlichen Frage beraten werden möchten und gleichzeitig mit dem Gedanken spielen einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, dann sind Sie in unserer Kanzlei in Hagen im Bremischen bestens aufgehoben. Wir können Sie zu diesen und vielen weiteren Problemstellungen rund ums Erbrecht umfassend beraten. Bitte zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!