Mediation ist ein Verfahren, in dem eine externe, allparteiliche Person (Mediator) bei Konflikten und schwierigen Verhandlungen zwischen den Beteiligten vermittelt. Der Mediator unterstützt die Beteiligten dabei, auf der Grundlage ihrer Interessen und Bedürfnisse neue Lösungen für den Konflikt zu finden.
Eine Mediation kann in allen Streitigkeiten als Methode der Konfliktregelung angewandt werden. Klassische Bereiche sind das Familienrecht, Erbrecht, Nachbarrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und interne Unternehmenskonflikte.
Während einer Mediation entwickeln die Beteiligten eine sinnvolle, verbindliche, umfassende und nachhaltige Problemlösung. Dies ist gerade bei Beteiligten, die aus familiären, geschäftlichen oder anderen Gründen auch nach Beendigung eines Rechtsstreites miteinander zu tun haben ein unschätzbarer Vorteil gegenüber einer streitigen Entscheidung etwa durch Urteil.
Bei einer Mediation wird ein durch einen Moderator geführtes Gespräch geführt. Das Gespräch ist Ziel- und Lösungsorientiert. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit seine Standpunkte darzulegen. Es werden einvernehmliche Regelungen gesucht, die den Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten dienen. Der Mediator entscheidet hierbei den Konflikt nicht sondern nimmt die Rolle eines Verhandlungsmanagers ein.
Im Mittelpunkt einer Mediation steht nicht das rechtliche Problem sondern die Bedürfnisse und Interessen der Parteien. Die Beteiligten erarbeiten ihre eigene Lösung, so dass durch diese auch für die Zukunft eine tragfähige Beziehung zueinander erneuert oder erhalten werden kann. Es wird eine Konfliktlösung ohne Verlierer erarbeitet. In fast jedem Konflikt lässt sich eine Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel ist.
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Falk Scheibe-In der Stroth, Rechtsanwalt, Notar und Mediator und Anna Ziemann, Rechtsanwältin und Midiatorin
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